Förderprogramm: Stadt Schweinfurt - Förderprogramm Begrünung von Gebäuden, Freiflächen und Entsiegelungsflächen
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind alle freiwilligen Maßnahmen, die der Begrünung von Dächern und Fassaden, Freiflächen oder der Entsiegelung von Flächen dienen.
- Als förderfähige Dachbegrünung gelten:
- extensive Dachbegrünung auf Flach- und Schrägdächern (bis zu 30° Neigung), mindestens 8 cm Aufbauhöhe, Ansaat oder Pflanzung von Sedum, Kräutern und Gräsern
- einfache intensive Dachbegrünung auf Flach und Schrägdächern (bis zu 30° Neigung), mindestens 15 cm Aufbauhöhe, Pflanzung von Gräsern, Kräutern, Stauden und Gehölzen
- intensive Dachbegrünung auf Flachdächern, mindestens 25 cm Aufbauhöhe, Pflanzung von Rasen, Stauden, Sträuchern, Bäumen.
- Als förderfähige Fassadenbegrünung gelten:
- bodengebundene Fassadenbegrünungen mit Selbstklimmern oder Gerüstkletterpflanzen mit Wurzelraum direkt im Erdreich. Sofern eine Pflanzung direkt im Erdreich nicht möglich ist, können auch Tröge mit ausreichendem Volumen verwendet werden
- wandgebundene Fassadenbegrünungen ohne Bodenschluss (künstliche Bewässerung und Versogung), sofern diese für das Stadtbild einen Mehrwert darstellen und im Falle von Wohngebäuden diesen auch aus energetischer Sicht zu Gute kommen.
- Die FLL-Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie) und Fassadenbegrünungen (Fassadenbegrünungsrichtlinien) sind zu beachten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Miteigentümer*innen sowie Eigentümergemeinschaften eines Grundstücks innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Schweinfurt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Für die Herstellung von Dachbegrünungen beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 25 Euro/m² für extensive Dachbegrünung, höchstens 40 Euro/m² für intensive Dachbegrünung und höchstens 10.000 Euro je Grundstück.
- Für die Herstellung von Fassadenbegrünungen beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 5.000 Euro je Grundstück.
- Für Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 40 Euro/m² und höchstens 5.000 Euro je Grundstück. Der Zuschuss für Baumpflanzungen beträgt 375 Euro je Baum. Der Zuschuss wird auf den vorgenannten Höchstbetrag angerechnet.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Schweinfurt
Bauverwaltungs - und Umweltamt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Schweinfurt
Referat III
Markt 1
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721/51-3453
Fax: 09721/51-601
E-Mail-Adresse: umweltschutz@schweinfurt.de
Internet: www.schweinfurt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung