Förderprogramm: Stadt Siegen - Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm, Handlungsfeld Mobilität
Was wird gefördert?
Gefördert wird:
- die Anschaffung von Lastenrad oder E‐Lastenrad
- die Anschaffung von E‐Roller oder E‐Motorrad
- eine Kauf‐Prämie für gebrauchte E‐Autos
- die Errichtung eines Solarcarports/einer Solargarage.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Siegen, Mieter*innen sowie Eigentümer*innen von Immobilien in Siegen sowie Privatpersonen aus Siegen (keine Unternehmen oder Institutionen).
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- die Anschaffung von Lastenrad oder E‐Lastenrad: bis 25 Prozent, maximal 400 Euro
- die Anschaffung von E‐Roller oder E‐Motorrad: bis 25 Prozent, maximal 750 Euro
- eine Kauf‐Prämie für gebrauchte E‐Autos: pauschal 500 Euro
- die Errichtung eines Solarcarports/einer Solargarage: pauschal 400 Euro, bei Kombination mit der Errichtung einer E-Ladesäule/Wallbox 800 Euro pauschal.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Siegen
Stabsstelle Klimaschutz
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: 0271/404-3450
Fax: 0271/404-3213
E-Mail-Adresse: l.daub@siegen.de
Internet: www.siegen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation