Förderprogramm: Stadt Siegen - Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm, Handlungsfeld Erneuerbare Energien
Was wird gefördert?
Gefördert wird:
- Errichtung solarthermische Anlage auf Bestandsgebäude
- Installation Stecker‐Solar‐Gerät bis 0,8 kWp
- Einbau von Biomasseheizungen mit Filter
- Installation von Erdwärmepumpen/Sole-Wasser-Wärmepumpen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Siegen, Mieter*innen sowie Eigentümer*innen von Immobilien in Siegen sowie Privatpersonen aus Siegen (keine Unternehmen oder Institutionen).
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Errichtung solarthermische Anlage: Anlage für Warmwasserbereitung 500 Euro pauschal, Anlage zur Heizungsunterstützung/Kombi‐Anlage 750 Euro pauschal, gilt nicht für Neubauten
- Installation Stecker‐Solar‐Gerät bis 0,6 kWp: 150 Euro pauschal
- Einbau von Biomasseheizungen mit Filter: 500 Euro pauschal, gilt nicht für Neubauten
- Installation von Erdwärmepumpen/Sole-Wasser-Wärmepumpen: 800 Euro pauschal, gilt für Neubauten und Bestandsgebäude.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Siegen
Stabsstelle Klimaschutz
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: 0271/404-3450
Fax: 0271/404-3213
E-Mail-Adresse: l.daub@siegen.de
Internet: www.siegen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Photovoltaik | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | label_waermepumpe | label_waermepumpe_wasser | Balkon-Kraftwerk