Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Photovoltaik und Batteriespeicher
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie von Batteriespeichern für PV-EEG-Altanlagen. Das Förderprogramm umfasst:
- A – PV-Vollbelegung und Norddach Bonus
- B – PV-Anlagen auf Parkplatzflächen
- C – PV-Fassadenanlagen
- D – Indach Photovoltaikanlagen
- E – E – PVT-Hybridkollektoren
- F – Batteriespeicher für EEG-Altanlagen
- G – Stecker-PV-Anlagen für KreisBonusCard Inhaber*innen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind bei PV-Dach- und Fassadenanlagen, PV-Anlagen auf Parkplatzflächen, PVT-Modulen und EEG-Altanlagen-Batteriespeichern (A bis F) Gebäudeeigentümer*innen (inkl. Wohnungseigentümergemeinschaften – WEG), Baugenossenschaften und Projekte des Mietshäuser Syndikates und Pächter*innen mit einem mindestens zehnjährigen Pachtvertrag.
- Antragsberechtigt bei Stecker-PV-Anlagen (G bis H) sind Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
A – PV-Vollbelegung und Norddach Bonus:
- ab einer Leistung von 2 kWp pauschal 1.500 Euro
- ab einer Leistung von 6 kWp pauschal 1.750 Euro
- ab einer Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 2.000 Euro.
- Für die über die „PV-Vollbelegung“ hinausgehende Belegung von Norddächern gibt es einen zusätzlichen Bonus
- ab einer Leistung von 2 kWp pauschal 750 Euro
- ab einer Leistung von 6 kWp pauschal 1.500 Euro
- ab einer Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 2.000 Euro.
- ab einer Leistung von 6 kWp pauschal 2.000 Euro
- ab einer Leistung von 25 kWp pauschal 4.000 Euro
- ab einer Leistung von 100 kWp und darüber hinaus pauschal 8.000 Euro.
- ab einer Leistung von 2 kWp pauschal 1.500 Euro
- ab einer Leistung von 6 kWp pauschal 2.250 Euro
- ab einer Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 3.000 Euro.
- ab einer Leistung von 2 kWp pauschal 1.500 Euro
- ab einer Leistung von 6 kWp pauschal 2.250 Euro
- ab einer Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 3.000 Euro.
- ab einer elektrischen Leistung von 2 kWp pauschal 1.500 Euro
- ab einer elektrischen Leistung von 6 kWp pauschal 2.250
- ab einer elektrischen Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 3.000 Euro.
- Von der 1. kWh bis einschließlich 20. kWh nutzbare Speicherkapazität: 250 Euro/kWh
- Bis zu einer Ausgangsleistung von 150 Watt bis 600 Watt: 800 Euro, maximal 75 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung