Förderprogramm: Gemeinde Steinhagen - Förderprogramm Klimaschutz
Was wird gefördert?
Gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Mobilität, Nachhaltigkeit, Bauen und Sanieren sowie Klimafolgenanpassung und Biodiversität.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle volljährigen Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Steinhagen sowie Eigentümer*innen von Immobilien in Steinhagen gestellt werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Kleinanlagen / Stecker-Solar-Geräte / Balkonkraftwerk: pauschal 100 Euro
- Dach- oder Fassadenphotovoltaikanlagen: 100 Euro/kWp, maximal 500 Euro pro Objekt
- Bedarfsgerechte Speichertechnik: pauschal 500 Euro
- Solarthermie zur Heizungsunterstützung: 20 Prozent, maximal 500 Euro
- E-Roller: 500 Euro pro Fahrzeug
- E-Bike / Pedelec: 250 Euro pro Fahrzeug
- Lastenrad mit oder ohne Elektroantrieb: 500 Euro pro Fahrzeug
- Wallbox: 250 Euro
- Fassaden- oder Dachbegrünung: 10 Euro/m², maximal 1.000 Euro.
- Es gilt ein Förderhöchstbetrag von maximal 3.000 Euro pro Jahr pro Haushalt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Steinhagen
Umwelt- und Klimaschutzmanagement
Am Pulverbach 25
33803 Steinhagen
Telefon: 05204/997-233
E-Mail-Adresse: umwelt@steinhagen.de
Internet: www.steinhagen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Photovoltaik | Batteriespeicher | Kauf einer Ladestation | Gebäudebegrünung | Balkon-Kraftwerk | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads