Förderprogramm: Niedersachsen - Klimaschutz und Energieeffizienz
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen
- Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
- Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen)
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude
- kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
- Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen
- Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen die ihren Sitz in Niedersachsen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 70 Prozent gewährt.
- Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01.03. und 01.09. statt.
- Fördervoraussetzungen sind u.a.
- Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden.
- Eine CO2-Einsparung im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweißlich erzielt (Expertise eines Sachverständigen).
- Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert.
- Vorhaben mit einer Förderung von weniger als 25.000 Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung werden nicht gefördert.
- Eine Kumulierung mit Fördermitteln nach dem Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes Niedersachsen (GRW) ist ausgeschlossen.
- Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511/30031-333
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail-Adresse: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Sanierung Nichtwohngebäude | Energieeffiziente Produktion | Fernwärme