Förderprogramm: Stadt Werther (Westf.) - Kommunales Förderprogramm Klimaschutz
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen:
- Erneuerbare Energien
- Klimafreundliche Mobilität
- Klimafolgenanpassung und Biologische Vielfalt.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Volljährige Bürger*innen mit einem Erstwohnsitz in Werther (Westf.)
- Eigentümer*innen und Mieter*innen von privat genutzten Immobilien in Werther (Westf.).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses.
- Photovoltaik in Form von Stecker-Solar-Geräten (sogenannte Balkon-kraftwerke): 50 Euro/Modul, aber maximal 200 Euro
- Lastenfahrrad (mit oder ohne E-Antrieb): 300 Euro pauschal
- Gründach und Fassadenbegrünung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, aber maximal 15 Euro/m² und maximal 1.000 Euro
- Es gilt ein Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 Euro pro Haushalt pro Jahr. Mehrere verschiedene Maßnahmen können gemeinsam zur Auszahlung beantragt werden. Es wird pro Haushalt nur je eine gleiche Maßnahme gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Werther (Westf.)
Klimaschutzmanagement
Mühlenstraße 2
33824 Werther (Westf.)
Telefon: 05204/705-72
E-Mail-Adresse: eike.horn@stadt-werther.de
Internet: www.stadt-werther.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Balkon-Kraftwerk | Gebäudebegrünung | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads