Förderprogramm: Hessen - PV-Anlagen-Darlehen
Was wird gefördert?
Gefördert werden der erstmalige
- Kauf und die Installation einer PV-Anlage inkl. Anschluss an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW
- Kauf und die Installation eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage
- Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Bauherren und private Eigentümer*innen (natürliche Personen) von ausschließlich selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das Darlehen wird aus Mitteln der KfW refinanziert. Es gelten die zum Zeitpunkt der Zusage ermittelten Zinssätze der WIBank. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
- Das Darlehen kann ab 10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden. Es ist auf volle 100 Euro abzurunden.
- Die Darlehensauszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrages.
- Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung des Darlehens betragen 10 Jahre. Es wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt.
- Die Gewährung des Darlehens ist auf eine Höhe von 90 Prozent der Gesamtinvestitionskosten begrenzt. Es sind mindestens 10 Prozent liquides Eigenkapital nachzuweisen und einzubringen.
Kontakt zur Antragstelle:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kaiserleistraße 29 - 35
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069/774-7333
Internet: www.wibank.de
Kontakt zum Fördergeber:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL)
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/815-0
Fax: 0611/815-2227
E-Mail-Adresse: info@wirtschaft.hessen.de
Internet: www.wirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung