Förderprogramm: Stadt Essen - Förderung von Solarenergie
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- PV-Anlagen ab einer Nennleistung in Kilowatt-Peak (kWp) von 1 kWp Leistung als Dach- oder Fassadenkollektoren je Antragstellenden, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden
- Stecker-Solargeräte bzw. Balkon- bzw. Mini-PV-Anlagen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend EU-Empfehlung 2003/3612, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen, Vereine und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Dach-Photovoltaikanlagen werden mit 500 Euro (pauschal) zuzüglich 100 Euro je angefangener kWp, maximal 4.000 Euro gefördert.
- Fassaden-Photovoltaikanlagen werden mit 750 Euro (pauschal) zuzüglich 150 Euro je angefangener kWp, maximal 5.750 Euro gefördert.
- Der Zuschuss für Stecker-Solargeräte ab 0,3 kWp (300 Wp) beträgt 150 Euro pauschal.
- Des Weiteren gibt es jeweils einen Bonus für Mieterstrom und bei Einzelanlagen für verschiedene Wohneinheiten auf einem Mehrfamilienhaus.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Essen
Team Solar
I. Dellbrügge 4
45127 Essen
Telefon: 0210/88-82333
E-Mail-Adresse: solar@gha.essen.de
Internet: www.essen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung