Förderprogramm: Stadt Herten - Lastenradförderung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr und werksneue, standardisierte und serienmäßig hergestellte Fahrradanhänger zum Transport von Gütern/Personen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Herten und eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Hertener Vereinsregister oder mit Niederlassung in Herten).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuschusshöhe beträgt 35 Prozent des Anschaffungspreises (inkl. MwSt.).
- Es gelten die folgenden Höchstgrenzen:
- 1400 Euro für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung
- 700 Euro für Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung
- 250 Euro für Lasten-/Kinderfahrradanhänger.
- Beantragen mindestens zwei Haushalte ein Lastenfahrrad und/oder einen Fahrradanhänger zur gemeinsamen Nutzung, wird ein pauschaler Bonus in Höhe von 10 Prozent der jeweils gültigen Förderhöchstgrenze gewährt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Herten
Stadtentwicklungsamt
Kurt‐Schumacher‐Straße 2
45699 Herten
Telefon: 02366/303-689
E-Mail-Adresse: Umwelt@herten.de
Internet: www.herten.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung