Förderprogramm: Stadt Weinheim - Klimaschutz-Förderprogramm, Dach- und Fassadenbegrünung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Dach- und Fassadenbegrünungen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften und Mieter*innen. Anträge können für private und gewerbliche Grundstücke in Weinheim gestellt werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Dachbegrünungen werden mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Die Förderung beträgt maximal 25 Euro/m². Die Bagatellgrenze liegt bei 100 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro pro Grundstück.
- Fassadenbegünungen werden mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro pro Grundstück.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Weinheim
Amt für Klimaschutz, Grünflächen und technische Verwaltung
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Telefon: 06201/82-271
E-Mail-Adresse: foerderstelle@weinheim.de
Internet: www.weinheim.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung