Förderprogramm: Stadt Wunstorf - Förderung von Balkonsolaranlagen
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Neuanschaffung von Balkonsolaranlagen.
- Förderfähig sind Balkonsolaranlagen, Mini- Solaranlagen, steckerfertigen PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke, wenn diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und somit als Balkonsolaranlage registriert wurden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen beantragen, die Eigentümer*in und Betreibende der Balkonsolaranlage sind und diese an einem Wohngebäude oder dessen Nebenanlagen zur Nutzung von Solarstrom verwenden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuwendung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Anschaffungskosten gewährt. Zu den Anschaffungskosten zählt der Kaufpreis für die Balkonsolaranlage inklusive Wechselrichter und Kabel.
- Die Höhe der Zuwendung beträgt 250 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Wunstorf
Klimaschutzmanagement / Stichwort: „PV-Förderung“
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Telefon: 05031/101-349
E-Mail-Adresse: klimaschutz@wunstorf.de
Internet: www.wunstorf.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung