Förderprogramm: Stadt Paderborn - Förderprogramm „Stecker-Solar-Geräte“

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Stecker-Solargeräte am Balkon, auf Terrassen, an Fassaden und im Garten (jedoch nicht auf Gebäude- oder Garagendächern), bei denen die verwendeten Mikro- Wechselrichter die laut Gesetzgeber Gesamtleistungsaufnahme von 600 Watt nicht überschreiten.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind nur volljährige Privatpersonen, die zum Zeitpunkt der Beantragung Mieter*innen oder Eigentümer*innen mit Wohnsitz in der Stadt Paderborn sind.
  • Auswärtige Eigentümer*innen können ebenfalls für Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes Paderborn eine Förderung beantragen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung eines Gerätes erfolgt einmalig pro Wohnung, unabhängig davon, wie viele Personen in dem betreffenden Haushalt leben. Es wird nur ein Gerät pro Wohnung gefördert.
  • Der Zuschuss beträgt je Wohnung, die mit einem Stecker-Solargerät bzw. Balkon-Solarmodul ausgerüstet wird:
    • bis maximal 300 Wp (Wechselrichterleistung): 25 Prozent der Rechnungssumme, maximal 125 Euro
    • bis maximal 600 Wp (Wechselrichterleistung): 25 Prozent der Rechnungssumme, maximal 200 Euro.
  • Unter bestimmten Fördervoraussetzungen ist anstelle des regulären Zuschusses ein Zuschussbonus möglich.
    • Dafür müssen die antragsstellenden Personen einen der nachfolgenden Nachweise vorlegen:
      • Bescheid über den Bezug eines Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
      • Leistungsbescheid über den Bezug von Wohngeld
      • Leistungsbescheid des Empfängers von Leistungen nach dem SGB II
      • Leistungsbescheid des Sozialhilfeempfängers / Grundsicherungsempfängers
      • Leistungsbescheid nach dem BAföG
      • Leistungsbescheid nach dem SGB III.
  • Die Höhe des Zuschussbonus beträgt:
    • bis maximal 300 Wp (Wechselrichterleistung): 75 Prozent der Rechnungssumme, maximal 300 Euro
    • bis maximal 600 Wp (Wechselrichterleistung): 75 Prozent der Rechnungssumme, maximal 600 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Paderborn
Amt für Umweltschutz und Grünflächen - Klimamanagement
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn
Telefon: 05251/88-0
E-Mail-Adresse: solarzuschuss@paderborn.de
Internet: www.paderborn.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloser Sanierungs-Kompass gibt praktische Tipps für Ihr energieeffizientes Zuhause!

Jetzt kostenlos sichern