Förderprogramm: Stadt Troisdorf - Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Teil B – Erneuerbare Energien und klimafreundliche Mobilität
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Private Ladesäule oder Wallbox zur Förderung der E-Mobilität
- Neukauf eines Lastenrades oder eines E-Lastenrades
- Photovoltaik-Anlage mit Speicher
- Einbau eines Batteriespeichers zur Nachrüstung/Ergänzung einer PV-Anlage
- Heizstab zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung durch PV Anlage
- Thermische Solaranlage zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung
- Balkonkraftwerk / steckerfertige Solaranlage
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer*in der Immobilie.
- Im Falle von Balkonkraftwerken sind zusätzlich Mieter*innen mit Einverständniserklärung des/der Eigentümer*in antragsberechtigt.
- Im Fall von Zuschüssen für Lastenräder ist Immobilieneigentum irrelevant.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung ist gedeckelt auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme.
- Von jedem Haushalt bzw. für jedes Wohngebäude kann im Rahmen des Förderprogramms (Komponenten A-C) eine Maximalsumme von 10.000 Euro pro Jahr beantragt werden.
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel in Teil A ist die Durchführung einer Energieberatung.
- Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Private Ladesäule oder Wallbox zur Förderung der E-Mobilität: Der Zuschuss beträgt 250 Euro/Anlage.
- Neukauf eines Lastenrades oder eines E-Lastenrades: Der Zuschuss je Lastenrad beträgt 25 Prozent der Gesamtkosten, maximal 750 Euro pro Haushalt.
- Photovoltaik-Anlage mit Speicher: Die Installation einer Photovoltaik-Anlage inkl. eines Batteriespeichers wird mit 1.500 Euro/Anlage bezuschust. Bei Baudenkmälern und in Denkmalbereichen können maximal 10 Prozent der zusätzlich aufkommenden Kosten (maximal 1.000 Euro) ergänzend gefördert werden.
- Einbau eines Batteriespeichers zur Nachrüstung/Ergänzung einer PV-Anlage: Der Zuschuss beträgt 500 Euro.
- Heizstab zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung durch PV Anlage: Der Zuschuss beträgt 350 Euro/Anlage.
- Thermische Solaranlage zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung: Der Zuschuss beträgt 500 Euro.
- Balkonkraftwerk / steckerfertige Solaranlage: Die Installation von Solarstecker-Modulen gemäß der aktuell zugelassenen Einspeiseleistung, inkl. Wechselrichter und Einspeisesteckdose, zur Einspeisung von Strom in das haushaltseigene Stromnetz wird wie folgt bezuschusst:
- Zuschuss/Anlage 100 Euro für ein PV-Modul
- Zuschuss/Anlage 200 Euro für zwei PV-Module
- Zuschuss/Anlage 400 Euro für vier PV-Module.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Troisdorf
Stabsstelle Strategische Mobilitätsplanung und Klimawandelvorsorge
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Telefon: 02241/900-9233
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@troisdorf.de
Internet: www.troisdorf.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Photovoltaik | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Batteriespeicher | Kauf einer Ladestation | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Balkon-Kraftwerk