Förderprogramm: KfW - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)

Was wird gefördert?

  • Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben an Nichtwohngebäuden, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen umgesetzt werden.
  • Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden.
  • Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" (BAFA), die nach den ab 01. Januar 2024 erteilt wurden.

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen (Privatpersonen)
  • Einzelunternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände
  • Vereine
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbau­genossenschaften und Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es werden im Rahmen des maximal möglichen Kreditbetrages in Höhe der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage sowie der förderfähigen Ausgaben des zugrunde liegenden Zuwendungsbescheides des BAFA bis zu 500 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 10 Jahre bei mindestens einem und höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 20 Jahre bei mindestens einem und höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
    • bis zu 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
Kumulierung:
  • Bei der Kombination der Zuschussförderung mit der Kreditförderung für dieselben förderfähigen Kosten ist bei der Kreditantragstellung der gemäß Zuschusszusage bzw. Zuwendungsbescheid zugesagte Zuschuss vom maximal möglichen Kreditbetrag abzuziehen, da eine Doppelförderung grundsätzlich nicht zulässig ist.
  • Ist es für die Kreditnehmenden erforderlich, dass dieser Zuschussbetrag ebenfalls finanziert werden muss, dann erfolgt dies im Rahmen einer Zwischenfinanzierung.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 08
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Energiemanagement | Sanierung Nichtwohngebäude | Smart Home / Hausautomation

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