Förderprogramm: BAFA - Förderung von E-Lastenfahrrädern
Was wird gefördert?
Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.
- Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Bundes ist ausgeschlossen.
- Zuwendungen, die auf der Grundlage eines Förderprogrammes eines Bundeslandes oder eine Kommune für dieselbe Maßnahme gewährt wurden oder gewährt werden, sind nicht förderschädlich, müssen aber dennoch dem BAFA angezeigt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 525
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1016
E-Mail-Adresse: elr@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung