Förderprogramm: Hamburg - Hamburger Heizungsförderung, Fördermodul Fördermodul Wärmenetzanschluss
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Wärmeübergabestationen (Neuanschlüsse von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze)
- erforderliche Umfeldmaßnahmen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Grundeigentümer*innen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Für Wärmeübergabestationen und erforderliche Umfeldmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben.
- Die Förderung beträgt dabei höchstens 9.000 Euro je Einfamilienhaus oder Wohneinheit, maximal jedoch 100.000 Euro je Mehrfamilienhaus.
- Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung höchstens 9.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche, maximal jedoch 100.000 Euro je Nichtwohngebäude.
- Bei Erfüllung der Anforderungen der Förderrichtlinie, kann anstatt des Zuschusses, das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung von Wärmepumpe sowie Geothermie genutzt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-208
Fax: 040/24846-56-129
E-Mail-Adresse: energie@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung