Förderprogramm: Stadt Gelsenkirchen - Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, die mindestens den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen mit Eigentum an der Immobilie.
- Mieter*innen sind mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers antragsberechtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Außenwand
- Synthetische Dämmstoffe: 10 Euro/m² maximal 3.000 Euro
- Mineralische Dämmstoffe: 25 Euro/m² maximal 7.500 Euro
- Natürliche Dämmstoffe: 30 Euro/m² maximal 9.000 Euro
- Dach
- Mineralische Dämmstoffe: 25 Euro/m² maximal 4.000 Euro
- Natürliche Dämmstoffe: 30 Euro/m² maximal 5.000 Euro
- Fenster
- 2-fach Verglasung: 25 Euro/m² maximal 1.000 Euro
- 3-fach Verglasung: 50 Euro/m² maximal 3.000 Euro
- Der maximale Zuschuss beträgt 10.500 Euro.
- Die Antragstellung auf Förderung muss vor Beginn der Umsetzungsmaßnahmen erfolgen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Umwelt – 60/2
Rathausplatz 1
45894 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/169-4202
E-Mail-Adresse: foerderprogramm-sanierung@gelsenkirchen.de
Internet: www.gelsenkirchen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung