Förderprogramm: Klimaschutzagentur Mannheim - Heizungserneuerung
Was wird gefördert?
Beantragt werden können:
- Betriebskostenzuschuss für Wärmepumpen (für Ein- und Zweifamilienhäuser)
- Investitionszuschuss für den Einbau von Wärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme (für Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten, Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung)
- Investitionszuschuss für den Erstanschluss des Gebäudes an die Fernwärmeversorgung (inkl. Übergabestation etc.) (für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Hauseigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Vereine und Kirchengemeinden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Ein- und Zweifamilienhäuser:
- Betrieb einer neu eingebauten Wärmepumpe: Betriebskostenzuschuss in Höhe von 25 Euro/m² beheizbarer Wohnfläche, maximal 4.000 Euro
- Erstanschluss an das Fernwärmenetz nur in Fernwärme-Ausbaugebieten: Investitionszuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für Hausanschluss und die Hausinstallation (Fernwärmestation, Rohrleitungen, Heizkörper etc.), maximal 3.000 Euro
- Erstanschluss an das Fernwärmenetz in Fernwärme-Ausbau- und Verdichtungsgebieten: Nachbarschaftsprämie: Schließen sich mehrere benachbarte Gebäude gemeinschaftlich an das Fernwärmenetz an, erhalten die Nachbarn jeweils eine pauschale Prämie bis zu 500 Euro (abhängig von der Anzahl der Hausanschlüsse).
- Familienbonus: 5 Euro/m² beheizbarer Wohnfläche, maximal 800 Euro
- Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 4 Wohneinheiten:
- Einbau einer Wärmepumpe oder Erstanschluss an das Fernwärmenetz: Der Zuschuss wird als Investitionszuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 Euro, gezahlt.
- Effizienzbonus: Bonus von 5 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten. Der maximale Zuschuss erhöht sich auf 6.000 Euro.
- Nachbarschaftsprämie: Schließen sich mehrere benachbarte Gebäude gemeinschaftlich an das Fernwärmenetz an, erhalten die Nachbarn jeweils eine pauschale Prämie bis zu 500 Euro (abhängig von der Anzahl der Hausanschlüsse).
- Mehrfamilienhäuser mit mehr als 4 Wohneinheiten:
- Einbau einer Wärmepumpe oder Erstanschluss an das Fernwärmenetz: Der Zuschuss wird als Investitionszuschuss in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro, gezahlt.
- Effizienzbonus: Bonus von 5 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten. Der maximale Zuschuss erhöht sich auf 10.000 Euro.
- Nachbarschaftsprämie: Schließen sich mehrere benachbarte Gebäude gemeinschaftlich an das Fernwärmenetz an, erhalten die Nachbarn jeweils eine pauschale Prämie bis zu 500 Euro (abhängig von der Anzahl der Hausanschlüsse).
- WEGs, Vereine und Kirchengemeinden:
- Einbau einer Wärmepumpe oder Erstanschluss an das Fernwärmenetz: Der Zuschuss wird als Investitionszuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.000 Euro, gezahlt.
- Effizienzbonus: Bonus von 5 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten. Der maximale Zuschuss erhöht sich auf 10.500 Euro.
- Nachbarschaftsprämie: Schließen sich mehrere benachbarte Gebäude gemeinschaftlich an das Fernwärmenetz an, erhalten die Nachbarn jeweils eine pauschale Prämie bis zu 500 Euro (abhängig von der Anzahl der Hausanschlüsse).
Kontakt zur Antragstelle:
Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
D 2, 5-8
68159 Mannheim
Telefon: 0621/862 484 10
Fax: 0621/862 484 19
E-Mail-Adresse: foerderung@klima-ma.de
Internet: www.klima-ma.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Mannheim
Rathaus E 5
68159 Mannheim
Telefon: 0621/293-0
Fax: 0621/290 1590
E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@mannheim.de
Internet: www.mannheim.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fernwärme | Wärmepumpe | Erdwärmepumpe | Luftwärmepumpe | Grundwasserwärmepumpe