Förderprogramm: EVM Koblenz - Neuanlagenbonus Neubau
Was wird gefördert?
Gefördert wird im Neubau die Neuinstallation der Heizungsanlage (Erdgas-Brennwerttechnik, Wärmepumpe, Brauchwasserwärmepumpe oder Hybridheizung).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen der evm.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss einer umweltfreundliche Heizung zur Miete oder zum Kauf inklusive garantiertem Festpreis und Einbau beträgt bis zu 200 Euro.
- Kund*innen, die sich für den Entdecker-Bonus registriert haben, bekommen noch 50 Euro zusätzlich.
- Die Förderung ist bei einer Erdgas-Brennwertheizung und Wärmepumpe an einen aktiven evm-Erdgas- bzw. Wärmestrom-Sondertarif für eine Laufzeit von drei Jahren ab Datum der Antragsstellung, gebunden.
- Für die Förderung einer Hybridheizung ist ein aktiver evm-Erdgas- und Wärmestrom-Sondertarif für eine Laufzeit von drei Jahren ab Datum der Antragsstellung erforderlich.
- Werden mehrere neue Erdgas-Brennwertheizungen, Strom-Wärmepumpen oder Hybridheizungen im Objekt installiert, muss für jedes moderne Heizsystem ein separater Zähler und ein aktiver evm Erdgas bzw. Wärmestrom-Sondertarif bzw. bei Hybridheizung sowohl Erdgas- als auch Wärmestrom-Sondertarif des/der Antragsstellenden vorhanden sein.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Energieversorgung Mittelrhein AG
Ludwig-Erhard-Straße 8
56073 Koblenz
Telefon: 0261/402-11111
Fax: 0261/402-7561220
E-Mail-Adresse: info@evm.de
Internet: www.evm.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Erdwärmepumpe | Luftwärmepumpe | Grundwasserwärmepumpe