Förderprogramm: Landkreis Gießen - Förderprogramm „Klimageld“
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Wärmedämmmaßnahmen
- der Austausch von Fenstern, Fenstertüren, Außentüren sowie der Haustür
- der CO2-sparende Austausch von Anlagen zur Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser
- der hydraulische Abgleich einer Zentralheizungsanlage
- die Beratung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
- die Erstellung eines Gutachtens durch einen Energieberater für Baudenkmäler.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts) sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) von Wohnhäusern innerhalb des Gebietes des Landkreises Gießen.
- Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen in deren Eigentum sich die Gebäude befinden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert wird die durch die Maßnahme erreichte Einsparung an CO2.
- Die Einsparung entspricht der Differenz zwischen der Emissionsmenge vor und nach Durchführung der geförderten Maßnahme für die Nutzungsdauer der geförderten Maßnahmen.
- Die vermiedene Tonne CO2 wird mit 65 Euro gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landkreis Gießen
Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Telefon: 0641/93 90-1443, -1567
E-Mail-Adresse: wohnbaufoerderung@lkgi.de
Internet: www.lkgi.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Hydraulischer Abgleich | Wärmepumpe | Fernwärme | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser