Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Förderprogramm „Klimaschutz“, Einbruchschutz
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch oder die Nachrüstung von Türen und Fenstern bzw. Balkontüren auf mindestens RC 2-Standard.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen sowie Mieter*innen von Wohngebäuden in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048), für die der Bauantrag vor 2002 gestellt wurde.
- Gewerbetreibende als Eigentümer*innen sowie Mieter*innen von Gebäuden in Friedrichshafen mit einer Kubatur von weniger als 5.000 cbm, für die der Bauantrag vor 2002 gestellt wurde.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Mindestinvestition beträgt 1.000 Euro.
- Die zu fördernde Maßnahme muss durch die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Friedrichshafen empfohlen werden. Dies ist durch das kriminalpolizeiliche Beratungsprotokoll im Antragsformular nachzuweisen.
- Fenster bzw. Balkontüre: Der Fördersatz beträgt 50 Euro pro beweglichem Flügel, maximal 1.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. maximal 2.000 Euro bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Der Fördersatz verdoppelt sich für Inhaber*innen der Häfler Karte.
- Außentüre / Haustüre: Der Fördersatz beträgt pauschal 150 Euro pro Haustüre. Der Fördersatz verdoppelt sich für Inhaber*innen der Häfler Karte.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Friedrichshafen
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/2203-84641
E-Mail-Adresse: klimafoerderung@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung