Förderprogramm: Stadtwerke Hattingen GmbH - Solarthermie
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation von Solarthermieanlagen zur Brauchwasser- und Raumerwärmung.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Energiebelieferungskund*innen der Stadtwerke sind.
- Für Mieter*innen gilt dies nur, sofern der/die Eigentümer*in eine schriftliche Einverständniserklärung zur Durchführung der Maßnahme abgegeben hat und der/die Mieter*in diese im Original den Stadtwerken vorlegt.
- Hauseigentümer*innen, die die Gebäudeheizungsanlage oder Etagenheizungen der Wohneinheiten modernisieren, bei denen die Energielieferverträge aber zwischen Mieter*innen und Stadtwerke geschlossen werden, erhalten keine Förderung.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Umweltbonus beträgt 150 Euro/m² Solarkollektorfläche.
- Der Höchstbetrag pro Anlage und Antragstellenden liegt bei 350 Euro.
- Der/die Geförderte muss Stadtwerke-Erdgaskunde für die Dauer von drei Jahren ab Auszahlung des Förderbetrages sein.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Hattingen GmbH
Gasstraße 1
45525 Hattingen
Telefon: 02324/5001-55
Fax: 02324/53568
E-Mail-Adresse: info@stadtwerke-hattingen.de
Internet: www.stadtwerke-hattingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung