Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (BEG EM) (Nr. 458) (Einkommens-Bonus)

Was wird gefördert?

Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von
    • solar­thermischen Anlagen
    • Bio­masse­heizungen
    • elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    • Brenn­stoff­zellen­heizungen
    • wasser­stoff­fähigen Heizungen
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • die akustische Fachplanung.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privat­personen, die Eigentümer*innen von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümer*innen von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümer*innen von Eigentumswohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden.
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­and, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro wird ein Einkommensbonus von maximal 30 Prozent gewährt.
  • Es ist möglich, das die Fördersumme höher ausfällt als hier ausgewiesen.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich. Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten dürfen selbstnutzende Eigentümer*innen jeweils nur einen Antrag bei der KfW oder dem BAFA stellen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Holzpelletheizung | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Brennstoffzellen-Heizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Erdwärmepumpe | Luftwärmepumpe | Grundwasserwärmepumpe

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