Förderprogramm: N-ERGIE AG - CO2-Minderungsprogramm, Umstellung auf Fernwärme
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neuanschluss des Gebäudes an die Fernwärme.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentüme*innen eines Wohngebäudes oder bei Eigentumswohnungen der/die Verwaltende der gesamten Wohnanlage.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der einmalige Baukostenzuschuss beträgt 1.000 Euro bzw. bei Installation durch einen Premium-Partner der N‑ERGIE 1.500 Euro.
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie mit dem Gebäude, in dem die neue Heizung installiert wird, bereits Kund*in der N-ERGIE (Strom oder Fernwärme Liefervertrag) sind oder im Zuge der Heizungsumstellung Kund*in werden. Falls es sich um ein vermietetes Objekt handelt, ist ein Strom- , Erdgas- oder Fernwärme-Liefervertrag für Ihren Privatwohnsitz erforderlich.
- Die Beantragung des Zuschusses muss vor der Installation der Heizung erfolgen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/802-58222
E-Mail-Adresse: dialog@n-ergie.de
Internet: www.n-ergie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung