Glossar

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Naturland-Siegel

Alle Naturland-Partner müssen sowohl Öko- als auch Sozialrichtlinien erfüllen. Beim Pflanzenanbau als auch bei der Tierhaltung muss der gesamte Betrieb auf „öko“ umgestellt werden.

Im Vergleich zur EG-Öko-Verordnung sind Düngung und Fütterung strenger geregelt: Der Zukauf von Düngemittel ist begrenzt möglich. Blut, Fleisch- und Knochenmehl dürfen als Futtermittel nicht verwendet werden. Mindestens 50 Prozent des Futters muss vom eigenen Hof stammen. Lebensmittelzusätze sind erlaubt, allerdings weniger als nach den EU-Richtlinien.
In der Schweine- und Geflügelhaltung gibt es z. B. strengere Tierbesatz-Obergrenzen. Auch für Textilien, Naturkosmetik, Waldnutzung und Holzverarbeitung sowie Gastronomie gibt es Naturland-Richtlinien. 

Siehe auch:
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