Glossar
- Nichtwohngebäude
Wird mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche eines Gebäudes für so genannte Nichtwohnzwecke genutzt, so gilt das Gebäude laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Nichtwohngebäude. Dies betrifft beispielsweise Büro- und Verwaltungsgebäude, gewerbliche Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Krankenhäuser, Schulen, Universitäts- und Hochschulgebäude, Sportanlagen, Theater und Kirchen. Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen gehören übrigens laut GEG zu den Wohngebäuden.
- Siehe auch: