Staatliche Förderung Heizung: Übersicht & Suchwerkzeug

Ein Austausch der Heizung ist eine Investition, die durchdacht sein will. Immerhin liegen die Kosten bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus zwischen 3.000 und 35.000 Euro. In einem Mehrfamilienhaus ist es entsprechend teurer. Das Gute: Es gibt eine Menge Fördermittel für den Heizungstausch. Wenn Sie erneuerbare Energien nutzen, können Sie im Jahr 2023 fast die Hälfte Ihrer Investition als Förderung erhalten.

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Fördermittel-Suche: In 4 Schritten zur Förderung für Ihre neue Heizung

Finden Sie heraus, welche Fördermittel es für Ihre neue Heizung gibt. Wir zeigen Ihnen alle passenden Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorger*innen:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • BAFA fördert Tausch der Heizung mit bis zu 40 Prozent Zuschuss
  • Förderung vor allem für Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen
  • Bonus von 10 Prozent beim Austausch von Öl- und Gasheizungen
  • wichtig: Fördermittel-Antrag vor Beginn der Bauarbeiten stellen
  • Optimierung statt neue Heizung: 15 bis 20 Prozent Zuschuss

Staatliche Förderung für Heizung in 2023

Wer auf der Suche nach staatlicher Förderung für Heizungen ist, hat jede Menge Möglichkeiten: Denn Fördermittel gibt es von Bund, Ländern und Kommunen. Die wichtigste staatliche Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert wird damit in Form von Zuschüssen von bis zu 40 Prozent:

Förderung für die Heizung: Wie lange noch?

Wie lange es noch Förderung für Heizungen gibt, lässt sich nur von Jahr zu Jahr beantworten. Denn üblicherweise ändern sich mit dem Jahreswechsel die Förderprogramme. Immer mal wieder kommt es allerdings vor, dass Fördertöpfe ausgeschöpft sind. Deswegen kann es sich lohnen, möglichst früh mit Planen und Beantragen zu beginnen.

Bereits seit August 2022 gibt es zum Beispiel für Gas-Hybridheizungen und „Renewable Ready“-Heizungen keine BEG-Zuschüsse mehr. Zum 1. Januar 2023 sind die technischen Anforderungen an einigen Stellen gestiegen. Für 2024 und 2025 sind weitere für Wärmepumpen beschlossene Sache.

Welche Förderung gibt es für den Austausch der Heizung?

Wie viel staatliche Förderung es für eine neue Heizung über das BEG gibt, hängt von der Art der neuen und der alten Anlage ab. Neben dem Zuschuss von 10 oder 25 Prozent gibt es einen Bonus von je 10 Prozent:

  1. für den Austausch von mindestens 20 Jahre alten Öl- und Gasheizungen
  2. für besonders effiziente (und teurere) Wärmepumpen

Wichtig: Die BEG-Förderung für eine neue Heizung als Einzelmaßnahme gibt es nur für Altbau/Bestandsgebäude (mit Ausnahme von Brennstoffzellenheizungen). Für Neubauten gibt es eine andere BEG-Förderung.

ZuschussBonus Gas-/Öl-HeizungstauschBonus Wärmepumpe
Luft-Wasser-Wärmepumpe25 %10 %5 % (bei natürlichem Kältemittel)
Sole-Wasser-Wärmepumpe25 %10 %5 %
Wasser-Wasser-Wärmepumpe25 %10 %5 %
Biomasse (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz)10 %10 %
Solarthermie25 %10 %

Beantragt wird die bundesweite staatliche Heizungsförderung fürs Jahr 2023

  • beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder
  • bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Beide Institutionen sind für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zuständig – die in vielen Fällen lukrativste Förderung für neue Heizungen. Alle passenden Förderprogramme finden Sie mit dem FördermittelCheck.

BAFA-Förderung Heizung: Zuschuss

Das BAFA fördert den Austausch einer alten Heizung mit hohen Zuschüssen, wenn die neue Anlage zumindest teilweise erneuerbare Energien nutzt. Gemeint sind beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung, etwa eine Pelletheizung. Als Hausbesitzer*innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten Sie bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss zurück.

Für den Austausch einer Ölheizung oder Gasheizung zahlt Ihnen das BAFA einen zusätzlichen Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent, wenn die Heizung mindestens 20 Jahre alt ist. Für besonders effiziente Wärmepumpen gibt es einen weiteren Bonus von 5 Prozent. So können Sie im besten Fall 40 Prozent Ihrer Modernisierungskosten über Fördermittel finanzieren.

KfW-Förderung Heizung: Kredit

Die KfW fördert eine neue Heizung mit einem zinsgünstigen Kredit. Diesen erhalten Sie, wenn Sie ein bestehendes Haus zu einem Effizienzhaus sanieren oder ein neues Effizienzhaus bauen lassen. Eine Kombination mit der BAFA-Förderung (Zuschuss) ist nicht möglich.

Mit dem kostenlosen FördermittelCheck finden Sie alle geeigneten Förderungen von KfW, BAFA und regionalen Institutionen wie Ländern und Kommunen.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Der Antrag auf BEG-Förderung muss vor Vertragsabschluss gestellt werden (Ausnahme: Planung und Beratung).
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate ab Zugang der Zusage; auf begründeten Antrag maximal 48 Monate.
  • Verwendungsnachweis und sonstige Unterlagen sind spätestens sechs Monate danach einzureichen.
  • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, nicht jedoch mit BEG WG, BEG NWG und Steuerbonus.
  • Für kombinierte Fördermittel gilt eine maximale Förderquote von 60 Prozent.
  • Verpflichtend sind hydraulischer Abgleich, Wärmemengenzähler (oder ähnliches) und Dämmen der Rohre.
  • Altbauten/Bestandsgebäude müssen mindestens fünf Jahre alt sein.
  • Geförderte Anlagen oder Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
  • Bund und Bundesländer, deren Einrichtungen sowie politische Parteien sind nicht antragsberechtigt.

Was ist neu in 2023?

Für Förderanträge, die ab dem 01.01.2023 gestellt werden, gibt es einige Neuerungen. Nicht betroffen davon sind bereits vorher gestellte Anträge.

  • Eigenleistungen: Bisher gab es dafür kein Geld vom Staat. Nun sind die Materialkosten förderfähig. Dafür sind die fachgerechte Umsetzung und die Kosten durch Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Expert*in zu bestätigen.
  • Biomasseheizungen: Biomasse ist mit Solarthermie oder Wärmepumpe zu kombinieren, darf eine neue Feinstaub-Grenze nicht überschreiten und muss einen höheren Raumheizungsnutzungsgrad aufweisen.
  • Mietkosten: Wird nach einem Defekt eine provisorische Heizung genutzt, gibt es auch für diese Kosten eine Förderung. Voraussetzung ist Netzanschluss oder Heizung mit Förderfähigkeit innerhalb einer bestimmten Frist.
  • hydraulischer Abgleich und Heizlast: Vorgeschrieben ist für den Abgleich das Verfahren B. Das einfachere und ungenauere Verfahren A ist nicht mehr zulässig. Für die korrekte Auslegung einer Heizungsanlage ist eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 vorgeschrieben statt empfohlen.
  • Brennstoffzellenheizung: Sie wird nun über das BEG gefördert – mit 25 Prozent Zuschuss und 10 Prozent Bonus bei Austausch einer Öl- oder Gasheizung. Voraussetzungen dafür sind bestimmte Wirkungsgrade der Brennstoffzelle und das ausschließliche Verwenden von Ökogas oder grünem Wasserstoff.
  • Gebäudenetze: Errichtung, Erweiterung und Umbau werden gefördert, wenn der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 65 Prozent erreicht. Biomasse darf nur einen Anteil von maximal 75 Prozent an der Wärmeerzeugung haben.

Für die nächsten Jahre steht ebenfalls schon eine Änderung bei der staatlichen Förderung für Heizungen fest. Wärmepumpen müssen dann höhere technische Anforderungen erfüllen: Ab 2024 ist unter anderem eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 zu erreichen, ab 2025 sind sie an ein Smart-Meter-Gateway anzuschließen und ab 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen noch leiser sein.

Wird eine Energieberatung beim Heizungstausch gefördert?

Energieberater mit Mappe voller Unterlagen und Kunde im Gespräch im Garten eines Wohngebäudes(c) www.co2online.de / Alois Müller

Für eine Energieberatung zur Vorbereitung eines Heizungstauschs können Sie beim BAFA Fördermittel beantragen. Die Förderung beträgt 80 Prozent der Beratungskosten. Dabei zahlt das BAFA für eine Beratung im Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 1.300 Euro; bei Mehrparteienhäusern sind es maximal 1.700 Euro. Eine Liste aller förderfähigen Berater*innen gibt es auf der Webseite der EnergieeffizienzExperten.

Die Zusammenarbeit mit einem/r Energieberater*in hat viele Vorteile, weil er/sie Ihnen Schritt für Schritt bei der Modernisierung zur Seite stehen kann. Ein/e Energieberater*in...

  • ... prüft die baulichen Gegebenheiten Ihres Hauses.
  • ... stellt auf Wunsch einen Sanierungsfahrplan auf und schätzt ein, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge durchgeführt werden sollten.
  • ... wählt gemeinsam mit Ihnen die für Ihr Haus passende Heizanlage.
  • ... kennt die wichtigen Förderprogramme und hilft Ihnen bei den Anträgen.
  • ... begleitet die Modernisierungsarbeiten und prüft die fachgerechte Umsetzung.

Welche Förderung gibt es für das Optimieren einer Heizung?

Auch wenn Sie nicht gleich die ganze Heizanlage austauschen können oder wollen, haben Sie einige Möglichkeiten, Ihre Heizung effizienter zu machen und dafür eine Förderung zu erhalten. Das BAFA fördert im Rahmen der BEG zwei vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen zum Optimieren der Heizung:

  • den Austausch der Heizungspumpe und
  • einen hydraulischen Abgleich.

Für diese Maßnahmen übernimmt das BAFA 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Zusätzliche 5 Prozent gibt es, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) eines/r Energieberater*in ist (iSFP-Bonus). Eine Alternative zur BAFA-Förderung ist der Steuerbonus von 20 Prozent.

Beide Optimierungen können für einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch sorgen. Bei durchschnittlichen Gebäuden rechnen sie sich innerhalb weniger Jahre, wie dieses Beispiel zeigt:

1. Welche Optimierungen genau werden gefördert?

Gefördert wird der Ersatz von Heizungspumpen (Umwälzpumpen, Nass- oder Trockenläuferpumpen) sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen. Für die staatliche Förderung gemäß BEG gelten einige Voraussetzungen.

Den Zuschuss gibt es auch für den hydraulischen Abgleich. Damit wird dafür gesorgt, dass bei allen Heizkörpern/-flächen ausreichend Wärme ankommt und die Heizungspumpe optimal eingestellt ist.

Diese staatlichen Fördermittel gibt es auch für damit verbundene Maßnahmen und Materialien für weitere Heizungsoptimierungen:

  • Dämmen von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Einbau von Wärmespeicher/Pufferspeicher
  • Einstellen der Heizkurve
  • Anpassen der Vorlauftemperatur
  • Anpassen der Pumpenleistung
  • Optimieren von Wärmepumpen

Wichtig ist, dass die beiden zentralen Maßnahmen miteinander kombiniert werden. Denn nur so sind sie förderfähig. Das heißt, wenn Sie Ihre alte Heizungspumpe austauschen, müssen Sie Ihre Heizung auch hydraulisch abgleichen lassen. Für den Pumpentausch oder den hydraulischen Abgleich allein gibt es keine Förderung mehr.

2. Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

So gut wie alle Privat- und juristischen Personen, Unternehmen und Organisationen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände können einen Antrag auf staatliche Fördermittel fürs Optimieren der Heizung (BEG) stellen. Ausgenommen sind lediglich der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie politische Parteien.

3. Wann und wie ist der Antrag zu stellen?

Bevor Sie die Förderung beantragen, müssen Sie zunächst Angebote für die Maßnahme bei Fachunternehmen einholen. Danach füllen Sie das Antragsformular des BAFA aus und schalten den Portal-Zugang mit dem Aktivierungslink in der Bestätigungs-E-Mail frei. Sobald Sie den Zuwendungsbescheid per Post erhalten haben, können Sie den Auftrag vergeben und vom Fachunternehmen durchführen lassen. Nach Fertigstellung der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis online über das BAFA-Portal ein.

Wichtig: Die Rechnungen müssen Sie selbst bezahlen! Den Zuschuss gibt es als Erstattung.

4. Welche sonstigen Bedingungen gelten für die Förderung?

Die zu optimierende Heizungsanlage muss mindestens 2 Jahre alt sein, um über die BEG förderfähig zu sein. Soll eine Ölheizung oder Gasheizung optimiert werden, darf diese nicht älter als 20 Jahre sein. Bei einer so alten Heizung sollten Sie einen Austausch prüfen. Nach 30 Jahren ist er verpflichtend.

Das Bestandsgebäude/der Altbau mit der zu optimierenden Heizung darf nicht mehr als fünf Wohneinheiten haben und muss mindestens fünf Jahre alt sein. Geförderte Anlagen oder Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Ansonsten gelten dieselben Bedingungen wie für die BEG-Förderung neuer Heizungen:

  • Antrag vor Vertragsabschluss stellen
  • Bewilligungszeitraum ab Zusage: 24 Monate; auf begründeten Antrag höchstens 48 Monate
  • Unterlagen spätestens sechs Monate danach einreichen
  • Kumulieren von Fördermitteln grundsätzlich möglich, nicht jedoch mit BEG WG, BEG NWG und Steuerbonus
  • maximale Förderquote: 60 Prozent

5. Wer beantwortet Fragen zur Förderung?

Ansprechpartner für alle Fragen zur BEG-Förderung der Heizungsoptimierung ist das BAFA. Auf der Website des BAFA gibt es Informationen, Formulare und Merkblätter zur Heizungsförderung. Die Expert*innen sind telefonisch erreichbar unter 06196 908-1001.

Gibt es Alternativen zur staatlichen BEG-Förderung?

Mit dem Steuerbonus gibt es eine Alternative zur staatlichen Förderung über das BEG. 20 Prozent der Kosten für neue Heizung oder Heizungsoptimierung können von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt ein Maximalbetrag von 40.000 Euro und eine Dauer von drei Jahren. Für Fachplanung und Begleitung liegt der Steuerbonus-Anteil bei 50 Prozent.

Vor allem für Biomasseheizungen kann der Steuerbonus interessant sein. Denn bei dieser Förderung besteht keine Pflicht für die Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe. Zumindest Solarthermie sollten Sie aber in jedem Fall bei der Energieberatung prüfen lassen, um die langfristig günstigste und klimafreundlichste Lösung zu finden.

Der Steuerbonus kann auch für andere neue Heizungen und das Optimieren genutzt werden:

  • Wärmepumpe
  • Solarthermie
  • Brennstoffzellenheizung
  • innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Gebäudenetz/Wärmenetz
  • Heizungsoptimierung

Grundlage für den Steuerbonus ist § 35c des Einkommenssteuergesetzes. Eine Kombination mit BEG-Zuschuss oder -Kredit ist nicht möglich.

Welche regionale Förderung für den Heizungstausch gibt es?

Staatliche Förderung für Heizungstausch und Optimierung gibt es auch von Ländern und Kommunen. In Berlin zum Beispiel wird mit „Effiziente GebäudePLUS“ beides gefördert:

  • Für neue Heizungen gibt es einen Zuschuss von 10 bis 25 Prozent,
  • fürs Optimieren 20 Prozent.
  • Dieser Zuschuss kann mit der BEG-Förderung kombiniert werden.

Alle passenden regionalen Förderprogramme sind mit dem FördermittelCheck zu finden. Auch die Energieberatung hilft bei Suche und Anträgen.

Wann sollte ich meine Heizung modernisieren?

Ob Sie Ihre Heizung modernisieren sollten, zeigt Ihnen das Heizungslabel. Mit einem Blick auf das Label sehen Sie, wie effizient Ihr Heizkessel arbeitet. Die beste Energieeffizienzklasse ist A+++, die schlechteste ist G. Ein Austausch der Heizung lohnt sich oft dann, wenn die Anlage einer schlechteren Effizienzklasse angehört oder eine teure Reparatur ansteht. Das Heizungslabel ist seit 2017 für alle Heizkessel verpflichtend. Schornsteinfeger*innen, Installateur*innen oder Energieberater*innen sollten es inzwischen auch an Ihrem Heizkessel kostenlos angebracht haben. Falls nicht, fragen Sie unbedingt nach.

Funktioniert Ihre Heizung noch gut, aber verbraucht viel Energie? Dann sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Heizung zu optimieren. Das ist wesentlich billiger als der komplette Austausch der Heizung. Dennoch lässt sich der Energieverbrauch durch eine Optimierung der Anlage in der Regel deutlich senken. Hinzu kommt: Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder der Tausch der Heizungspumpe werden vom Staat gefördert.

Sie haben einen Öl- oder Gasheizkessel, der älter als 30 Jahre ist? Dann ist, abgesehen von einigen Ausnahmen, der Austausch der Heizung Pflicht. Mehr Informationen zu den einzelnen Heizungstypen finden Sie in unserem Vergleich von Heizungen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine persönliche Beratung zu passenden Fördermitteln anbieten. Für konkrete Fragen zu Ihrem Sanierungsvorhaben wenden Sie sich bitte direkt an eine/n Energieberater*in oder die Fördermittelgeber wie das BAFA oder die KfW-Bank.

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Autor: Jens Hakenes

Ansprechpartner für Stromkosten und Heizkosten

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