Neu in 2009: Das EEWärmeG

Mit Beginn des neuen Jahres verpflichtet das Wärmegesetz (EEWärmeG) Hauseigentümer bei Neubauten zum Klimaschutz: Bauherren müssen den Energiebedarf ihres Hauses anteilig mit erneuerbaren Energien decken.

Wir haben die Bestimmungen des EEWärmeG in unseren Ratgeber NeubauCheck integriert. Ab jetzt können Sie testen, welche Ihrer ausgewählten Energieträger nach dem EEWärmeGesetz eingesetzt werden dürfen und welche Ersatzmaßnahmen Sie ergreifen können, um die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen.

Am 1.1.2009 tritt das Wärmegesetz in Kraft und gilt zusätzlich und parallel zur jeweils gültigen Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Das Gesetz verpflichtet jeden Bauherren eines neuen Gebäudes seinen Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Diese Forderung kann durch den Einsatz der unterschiedlichsten Energiequellen wie Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme erfüllt werden.

Ersatzweise steht es Hauseigentümern frei, Maßnahmen zu ergreifen, die ähnlich Klima schonend wirken. Dazu zählen Kraft-Wärme-Kopplung, also die Erzeugung von Strom bei gleichzeitiger Wärmenutzung, Dämmmaßnahmen und die Nutzung von Wärme, die aus Nah- oder Fernwärmenetzen kommt.

Mehr Informationen zum EEWärmeG finden Sie auf den Seiten des BMU.

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