Neu in 2009: Energieausweis und neue Heizung

Ab dem 1.1.2009 können Mieter oder potentielle Käufer von Wohnungen oder Wohnhäusern den Energieausweis verlangen. Außerdem: Heizanlagen mit Baujahr vor 1978 müssen raus.

Wer im Neuen Jahr als Käufer oder Mieter ein neues Quartier sucht, hat das Recht, einen Energieausweis vom Immobilienbesitzer bzw. Verwalter zu verlangen. Diese Regelung galt seit dem 1. Juli 2008 nur für Häuser, die vor dem 1.1.1966 gebaut wurden. Ab Jahresbeginn müssen alle Eigentümer von Wohnungen oder Wohnhäusern bei Vermietung oder Verkauf einen gültigen Energieausweis rechtzeitig vorbereiten. Mit Hilfe unseres Energieausweis-Ratgebers, können Sie prüfen welcher Energieausweis für Sie notwendig ist.

Ebenfalls wichtig ist der Jahreswechsel für Hauseigentümer: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet Hauseigentümer bis zum 31.12.2008 Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden und flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen, abzuschalten,

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind die Eigentümer von Heizkesseln für den Betrieb mit marktunüblichen gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen, Anlagen, die nur Wasser erwärmen, und schließlich Küchenherde und Heizgeräte, die auch Warmwasser liefern.

Nutzen Sie unseren Modernisierungsratgeber um zu überprüfen, welche Maßnahmen sich für Ihr Haus oder Ihre Wohnung lohnen.

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