Ab dem 01.01.2024 sollen neue Förderbedingungen für den Heizungstausch gelten.
Es wird für alle erneuerbaren Heizsysteme eine Basisförderung von 30 Prozent geben. Zusätzlich wird es für Eigentümer*innen, die ihr Haus selbst bewohnen und deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt, einen Einkommensbonus von 30 Prozent geben. Und einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bekommen die, die ihre alte Gasheizung oder Ölheizung bis 2028 austauschen und ihr Haus selbst bewohnen. Danach sinkt der Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Der bestehende Innovationsbonus von 5 Prozent für Luft-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und Erd-Wärmepumpen wird bestehen bleiben.
Maximal wird eine Förderung von 70 Prozent auf maximal 30.000 Euro Investitionskosten gewährt.
Dämmmaßnahmen werden weiterhin mit 15 bis 20 Prozent gefördert.
Kosten für eine neue Heizung sollen zu 10 Prozent auf die Mieter*innen umgelegt werden können – maximal darf die Miete um zusätzlich 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche steigen. Härtefälle müssen aber berücksichtigt werden. Für Mieter*innen, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens ansteigt, soll nur eine beschränkte Umlagefähigkeit gelten. Zudem sollen Mieterhöhungen bei Indexmieten ausgeschlossen sein.