Das Gebäude­energie­gesetz – Was Sie jetzt wissen müssen

Wir müssen die Energiewende schaffen. Es gibt keine Alternative. Aber wie? Seit Wochen wird darüber heftig diskutiert. Viele Verbraucher*innen sind extrem verunsichert. Was stimmt und was nicht? Wie kann der Weg aussehen? Wir haben unsere Nutzer*innen gefragt, welche Fragen und Sorgen rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Mindesteffizienzstandards (MEPS) sie am meisten beschäftigen und sammeln dazu hier die wichtigsten Informationen und Antworten.

Energiewende, Wärmewende, Kesseltausch – was bedeutet das für mich?

Die Energiewende ist eine gesellschaftliche Mammutaufgabe, die viele Fragen aufwirft. Diese drei Fragen stehen für unsere Nutzer*innen im Fokus:

#1 Werden Gasheizungen verboten?

Ein Verbot im engeren Sinne, dass Eigentümer*innen ab 2024 ihre bestehende Gas- oder Ölheizung stilllegen oder diese gar ausbauen lassen müssen, ist nicht geplant. Lediglich in Neubaugebieten ist der Einbau einer Gasheizung ab dem 01.01.2024 nicht erlaubt. Zeitgleich darf der Verkauf von entsprechenden Heizungen nur stattfinden, wenn eine Beratung erfolgt, die auf mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist. In vielen Fällen ist der Betrieb einer solchen Heizung erlaubt. Zentrale Entscheidungsgrundlage dafür ist die kommunale Wärmeplanung. Mehr Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ zum Thema.

#2 Wie soll ich ein neues Heizsystem finanzieren?

Eine umweltfreundliche Heizung wie die Wärmepumpe kostet in der Anschaffung mehr als eine Gas- oder Ölheizung. Allerdings gibt es bereits Förderprogramme vom Bund, die die Kosten um bis zu 40 Prozent reduzieren. Ab 2024 wird die Förderkulisse weiterentwickelt. Vorgesehen ist eine Heizungsförderung von bis zu 70 Prozent. Gleichzeitig ist eine Deckelung der Modernisierungsumlage auf 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche geplant. Schon jetzt steht fest: Mit einer umweltfreundlichen Heizung senken Hauseigentümer*innen ihre Heizkosten und sind nicht vom Preis fossiler Energieträger und dem immer teurer werdenden CO2-Preis abhängig. Berechnungen von co2online zeigen, dass sich der Wechsel finanziell lohnt. Mit unserer Fördermittel-Suche finden sie in wenigen Schritten passende Förderangebote für Ihr Vorhaben.

#3 Muss ich mein Haus demnächst sanieren?

In Brüssel werden derzeit Mindesteffizienzstandards für bestehende Gebäude diskutiert. Es gibt Überlegungen, dass besonders ineffiziente Gebäude bis zu einem Stichtag zumindest teilsaniert werden müssen. Welche Gebäude genau betroffen sind, steht noch nicht fest. Ausnahmen soll es aber geben. Ob und wann diese Überlegungen konkret angewendet werden, ist noch unklar. Was jetzt schon feststeht: Besonders ineffiziente Häuser zu sanieren, ist wirtschaftlich sinnvoll, denn es senkt die Heizkosten erheblich. Welche Sanierungsmaßnahmen sich für Ihr Haus rechnen, können Sie mit dem ModernisierungsCheck prüfen.

Investitions- und Energiekosten an einem Beispielhaus im Vergleich

Wie hoch die Kosten für den Umstieg auf erneuerbare Energien sind, lässt sich nur individuell ermitteln. Als Orientierungshilfe dient folgende Beispielrechnung. 

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (Wohnfläche 110 m²) ermittelt der ModernisierungsCheck von co2online folgende Investitions- und Energiekosten für den Tausch verschiedener Heizsysteme:

Investitionskosten (abzüglich Förderung)Energiekosten (20 Jahre)Kosten durch CO2-PreisGesamtkosten Kostenvorteil gegenüber Gasheizung
Wärmepumpe 9.000 €45.240 € 54.240 € 19.630 €
Wärmepumpe mit PV-Anlage 32.200 € 10.766 € 42.966 €30.904 €
Fernwärme 3.000 € 44.032 € 47.032 €26.838 €
Pelletheizung 8.125 € 29.882 € 38.007 € 35.863 €
Gasheizung 7.500 €52.869 € 13.501 € 73.870 €

Daten: Die Investitionskosten beruhen auf aktuellen Daten des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern und berücksichtigen eine 50-prozentige Förderung (Basisförderung plus Geschwindigkeitsbonus). Die Energiekosten basieren auf den aktuellen Energiepreisen 2023 und einer jährlichen Preissteigerungsrate, die die historische Preisentwicklung fortschreibt. Bei der Wärmepumpe mit Photovoltaikanlage sind zusätzlich der eingesparte Stromverbrauch, die Erlöse aus der Einspeisevergütung und die Betriebskosten der Anlage berücksichtigt. Bei der Gasheizung werden die Kosten aus der CO2-Bepreisung berücksichtigt – bis 2026 den gesetzlich festgelegten Pfad und danach eine jährliche Steigerung von 15 Euro je Tonne CO2.

Maßnahmen, die den Energiebedarf des Gebäudes senken, wie die Dämmung der Gebäudehülle, sollten nach Möglichkeit vor dem Heizungstausch umgesetzt werden. So kann die neue Heizung direkt auf den neuen Energiebedarf ausgelegt werden. Der ModernisierungsCheck kann dabei helfen, Sanierungspotenziale zu erkennen. Im Rahmen einer geförderten Energieberatung sollte dann ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden, um die technischen Möglichkeiten und die richtige Reihenfolge der Sanierung zu bestimmen.

Familie Breit in ihrem Heizungskeller

„Der Einbau einer Wärmepumpe war die absolut richtige Entscheidung. Es fühlt sich einfach gut an, keine Abgase mehr in die Luft zu blasen, keinen Ölgeruch im Haus zu haben und dabei auch noch Geld zu sparen.“

Praxistester Familie Breit

Gesellschaftliche Akzeptanz ist weitgehend vorhanden

Dass die Mehrheit der Deutschen hinter der Energiewende steht, haben bereits mehrere Umfragen gezeigt. Auch unsere  Umfragen unter den 155.000 Mitgliedern der co2online-Community (PDF, 727 kB) bestätigen dies: Der überwiegende Anteil von 46 Prozent unterstützt die Forderung, dass nur noch hauptsächlich klimafreundliche Heizungen eingebaut werden sollen.

Trotzdem gibt es bei der co2online Community die Sorge, ob der Heizungstausch finanziell machbar ist und ob ausreichend Handwerker*innen und Wärmepumpen zur Verfügung stehen werden. Dies und eine transparente Aufschlüsselung, was das Gesetz für die Verbraucher*innen bedeutet, sollte die Politik sicherstellen, um noch mehr Menschen von dem Vorhaben zu überzeugen.

Gesichter der Energiewende

Einige unserer Nutzer*innen sind schon einen Schritt weiter und haben bereits bewusst auf zukunftsfähige Heizsysteme umgestellt. Ihre Erfahrungen und Lösungen für erlebte Herausforderungen helfen anderen Verbraucher*innen ganz praxisnah.

Wärmepumpe im sanierten Altbau

Der Klimaforscher Stefan Rahmstorf aus Potsdam hat seine Erdgasheizung 2021 gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht. Wie der Prozess abgelaufen ist und womit er zu kämpfen hat, erfahren Sie hier.

Zum PraxisCheck

Modernisieren und motivieren

Familie Krüger aus Wermelskirchen entschied sich im Herbst 2020 dazu, ihre Gastherme gegen eine Wärmepumpe zu tauschen. Sie ist mit ihrer Wärmepumpe bisher sehr zufrieden.

Zum PraxisCheck

Wärmepumpe als Notlösung

Kein Gasanschluss, zu wenig Platz für Pellets, Nase voll vom Ölgeruch. Familie Breit aus Issum entschied sich aus der Not heraus für eine Wärmepumpe. Wie es ihnen mittlerweile geht, erzählt sie hier.

Zum PraxisCheck

Weitere Gesichter der Energiewende

Deutschlandweit haben sich Hausbesitzer*innen dazu entschlossen, die Energiewende selbst in die Hand zu nehmen – mit Erfolg, wie dieser Bericht auf merkur.de zeigt.

Zum merkur.de-Beitrag

Infos aus erster Hand

Um die Klimaziele auch im Gebäudebereich zu erreichen, braucht es mehr erneuerbare Energien. Die Wärmepumpe ist hierbei die zentrale Technologie, um weg von fossilen Energieträgern wie Gas und Öl zu kommen. Worauf es bei Einbau ankommt, welche Kosten realistisch sind und warum Altbauten sich prima beheizen lassen, verraten die, die es wirklich wissen müssen: Expert*innen aus Politik, Wirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen.

Im Interview: Jan Rosenow

Das Regulatory Assistance Project (RAP) ist ein internationaler, auf die Dekarbonisierung des Energiesystems spezialisierter Think Tank. Dessen Geschäftsführer, Dr. Rosenow, berät unter anderem die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Internationale Energieagentur. Im Interview erklärt er, warum die Wärmepumpe auch für den Altbau eine gute Option darstellt und was wir von Skandinavien lernen können.

Zum Interview

Im Interview: Barbara Metz

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist eine politisch unabhängige Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzorganisation und beschäftigt sich unter anderem mit den Themen erneuerbare Wärme und Energieeffizienz. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, benennt Voraussetzungen für die Wärmewende, damit das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands erreicht werden kann.

Zum Interview

Im Interview: Rainer Tepe

Der enercity-Fonds proKlima ist ein Modell zur lokalen, freiwilligen und kooperativen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Finanziert wird er von zahlreichen Städten. Im Interview erklärt sein stellvertretender Leiter, Rainer Tepe, warum er die Entwicklung der Wärmepumpe imposant findet und welche Kosten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe realistisch sind.

Zum Interview

Vorteile von sanierten Gebäuden

An Investitionen für unsere Zukunft führt kein Weg vorbei, aber energetische Sanierungen bringen sowohl ökonomisch als auch ökologisch klare Vorteile mit sich. Hier eine kleine Auswahl:

Ob und wann sich eine energetische Sanierung lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Mit dem ModernisierungsCheck finden Sie schnell heraus, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude am sinnvollsten sind.

FAQ - Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

  • Was ist das GEG?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz und legt fest, welche energetischen Standards ein neues oder saniertes Gebäude mindestens erreichen muss. Es regelt auch Pflichten und Regelungen zur Beheizung von Gebäuden, zum Beispiel das Verbot von Ölheizungen.

  • Für welche Gebäude gilt das GEG?

    Das GEG gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wurde am 8. September 2023 im Deutschen Bundestag beschlossen. Sie soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

  • Welche Regeln zum Heizen soll es geben?

    Ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien soll beim Einbau einer neuen Heizung möglichst erreicht werden. Im novellierten GEG wird beschrieben, wie dies erreicht werden kann. Für Neubauten gilt diese Regelung ab 2024. Für Bestandsgebäude gibt es noch Übergangsfristen, die von der Wärmeplanung vor Ort abhängig sind. Konkret gilt die 65-Prozent-Regel im Altbau ab dem Zeitpunkt, an dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen ihren Bürger*innen bis spätestens Mitte 2026 mitteilen, ob und wo Wärmenetze geplant sind. Kleinere Städte und Landkreise haben bis Mitte 2028 Zeit.

  • Was genau tritt ab dem 1. Januar in Kraft?

    Zum 01.01.2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiesetz in Kraft. Darauf haben sich die Ampelparteien am 08.09.2023 geeinigt. 

  • Was ist mit Gebäuden außerhalb von Neubaugebieten?

    Liegt in der betreffenden Ortschaft eine kommunale Wärmeplanung vor, die ein klimaneutrales Netz vorsieht

    • dürfen Gasheizungen weiterhin eingebaut werden, sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar sind.

    Liegt in der betreffenden Ortschaft eine kommunale Wärmeplanung vor, die kein klimaneutrales Netz vorsieht

    • dürfen nur Gasheizungen eingebaut werden, die zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

    Liegt in der betreffenden Ortschaft keine kommunale Wärmeplanung vor

    • dürfen ab dem 1.1.2024 Gasheizungen auch in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten eingebaut werden.
  • Wie ist der aktuelle Stand bei den kommunalen Wärmeplänen?

    Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Schleswig-Holzstein und Niedersachsen verpflichten ihre Kommunen bereits dazu, entsprechende Wärmepläne aufzustellen. Eine flächendeckende bundesweite Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt.

  • Wie ist die geplante Heizungsförderung?

    Ab dem 01.01.2024 sollen neue Förderbedingungen für den Heizungstausch gelten.

    Es wird für alle erneuerbaren Heizsysteme eine Basisförderung von 30 Prozent geben. Zusätzlich wird es für Eigentümer*innen, die ihr Haus selbst bewohnen und deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt, einen Einkommensbonus von 30 Prozent geben. Und einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bekommen die, die ihre alte Gasheizung oder Ölheizung bis 2028 austauschen und ihr Haus selbst bewohnen. Danach sinkt der Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Der bestehende Innovationsbonus von 5 Prozent für Luft-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und Erd-Wärmepumpen wird bestehen bleiben.

    Maximal wird eine Förderung von 70 Prozent auf maximal 30.000 Euro Investitionskosten gewährt.

    Dämmmaßnahmen werden weiterhin mit 15 bis 20 Prozent gefördert.

    Kosten für eine neue Heizung sollen zu 10 Prozent auf die Mieter*innen umgelegt werden können – maximal darf die Miete um zusätzlich 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche steigen. Härtefälle müssen aber berücksichtigt werden. Für Mieter*innen, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens ansteigt, soll nur eine beschränkte Umlagefähigkeit gelten. Zudem sollen Mieterhöhungen bei Indexmieten ausgeschlossen sein.

  • Gibt es Übergangslösungen und -fristen?

    Bei einem Totalausfall der Gas- oder Ölheizung erhalten Eigentürmer*innen eine Übergangszeit von fünf Jahren. Bei Mehrfamilienhaus mit Gasetagenheizungen beträgt die Übergangszeit bis zu 13 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem erstmals Arbeiten zum Kesseltausch durchgeführt werden.

  • Muss es immer die Wärmepumpe sein?

    Nein, Eigentümer*innen können unterschiedliche Optionen wählen, um die Pflicht zu erfüllen. Beim Neubau und bei Bestandsgebäuden kann man zwischen den folgenden Erfüllungsmöglichkeiten wählen:

    • Anschluss an ein Wärmenetz
    • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
    • Stromdirektheizung
    • Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt
    • Einbau einer Hybridheizung
    • Einbau einer Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.)
  • Wie soll ich nachweisen, dass ich mit erneuerbaren Energien heize?

    Die Umsetzung der Regelung zum klimafreundlichen Heizen mit Erneuerbaren Energien soll in der Praxis einfach und unbürokratisch ausgestaltet werden.

    So soll es für die Prüfung durch Schornsteinfeger*innen in vielen Fällen keinen rechnerischen Nachweis benötigen, dass die „Erneuerbaren-Vorgabe“ in der Praxis eingehalten wird. Stattdessen soll es vorab eine definierte Reihe von Möglichkeiten zur Umsetzung geben. Wählt man eine davon aus, gilt die Vorgabe als erfüllt (sogenannte Vermutungsregelung).

  • Was sind Mindesteffizienzstandards für Gebäude?

    Für Bestandsgebäude sollen energetische Mindesteffizienzstandards (MEPS) festgelegt werden. Diese werden derzeit in den europäischen Institutionen erarbeitet und müssen dann von den EU-Mitgliedstaaten ins jeweilige nationale Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird dafür voraussichtlich das Gebäudeenergiegesetz erneut angepasst. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments sieht eine Einteilung der Gebäude in sieben Effizienzklassen vor: von Klasse A für Niedrigemissionsgebäude bis Klasse G für die ineffizientesten 15 Prozent des jeweiligen nationalen Gebäudebestands. Gebäude der Klassen F und G sollten bis zum Jahr 2030, Gebäude der Klasse E bis 2033 saniert werden. Aufgrund der anhaltenden Beratungen sind die genauen Anforderungen noch nicht klar.

  • Wie ist der aktuelle Stand in Deutschland?

    Laut einer Auswertung unserer Gebäudedatenbank mit über eine Million Gebäudedaten aus ganz Deutschland könnten folgende Verbrauchswerte die Einteilung in die Gebäudeklassen bestimmen:

    Gebäudeklassejährlicher Heizenergieverbrauch pro QuadratmeterAnzahl der Gebäude
    Abis 65 kWh2,3 Mio.
    Bvon 66 bis 90 kWh3,1 Mio.
    Cvon 91 bis 110 kWh3,3 Mio.
    Dvon 111 bis 130 kWh3,1 Mio.
    Evon 131 bis 150 kWh2,5 Mio.
    Fvon 151 bis 175 kWh2,1 Mio.
    Gab 176 kWh2,8 Mio.

    Gebäude mit einem Heizenergieverbrauch ab 151 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, insgesamt 4,9 Millionen Gebäude, müssten danach bis 2030 saniert werden. Das entspräche größtenteils allen unsanierten, teilsanierten oder vor 1984 sanierten Gebäuden. Die 7,4 Millionen Gebäude mit einem Verbrauch ab 131 kWh müssten bis 2033 saniert werden. Das würde zusätzlich vor 1995 sanierte Gebäude betreffen. Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Heizenergieverbrauch bei 121,5 kWh pro Quadratmeter.